Offenlegung nach § 25 Mediengesetz
Medieninhaber
Freies Radio Innsbruck – FREIRAD
Verein zur Förderung der Medienvielfalt und der Freiheit der Meinungsäußerung
Egger-Lienz-Straße 20/Stöckelgebäude
A-6020 Innsbruck
Tel: 0512/56 02 91
wir@freirad.at
www.freirad.at
ZVR: 317243531
UID ATU 53945904
Verbreitung
Innsbruck 105.9 MHz
Völs bis Telfs 106.2 MHz
Hall bis Schwaz 89.6 MHz
Webstream: www.freirad.at
Vorstand des Vereins:
Melanie Bartos (Vorstandsvorsitzende)
Theo Wilhelm (Vorstandsvorsitzende-Stellvertreter)
Hermann Stolze (Kassier)
Hermann Schwärzler (Schriftführer)
Geschäftsführung:
Bettina Lutz
Carmenn Herrmann
wir@freirad.at
Vereinszweck (lt. Statuten § II.):
Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist und der ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 34ff Bundesabgabenordnung (BAO) verfolgt, bezweckt:
- die Medienvielfalt, Meinungsvielfalt und Kommunikation zu fördern;
- die Freiheit der Meinungsäußerung gemäß Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und Art. 13 Staatsgrundgesetz (StGG) im elektronischen Medienbereich zu unterstützen;
- die Förderung und Unterstützung einer offenen und demokratischen gesellschaftlichen Entwicklung in Österreich und der Europäischen Union;
- die Förderung der Gleichstellung von diskriminierten Gruppen in den Medien, insbesondere aufgrund von Geschlecht, Gender, Sexualität, sozialer oder ethnischer Herkunft, Religion, Hautfarbe, körperlicher oder geistiger Fähigkeiten, Sprache oder Alter.
- die Förderung des Zugang von marginalisierten Gruppen zur aktiven Mediennutzung und – gestaltung;
- Freie nichtkommerzielle Medien zu errichten, betreiben, fördern;
- Forschung und Entwicklung;
Vertretung nach außen (lt. Statuten § XIII./1. & § XIV/5):
Die*Der Vorsitzende oder bei Verhinderung ihr*e/sein*e Stellvertreter*in oder eine*r der Geschäftsführer*innen vertreten den Verein nach außen. Schriftliche Ausfertigungen und Bekanntmachungen des Vereins, insbesondere den Verein verpflichtende Urkunden, sind von der*dem Vorsitzenden oder ihrer*seiner Stellvertreter*in und einer*m der Geschäftsführer*innen zu unterfertigen. Rechtsgeschäftliche Bevollmächtigungen, den Verein nach außen zu vertreten bzw. für ihn zu zeichnen, können ausschließlich von den im vorigen Satz genannten Personen erteilt werden..
Für laufende Geschäfte bis zu der in der Geschäftsordnung festgelegten Höhe ist auch jeweils eine*r der Geschäftsführer*innen allein zeichnungsberechtigt.
Freies Radio Innsbruck – FREIRAD unterliegt der Regulierung durch die RTR -Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH und den Bestimmungen des Privatradiogesetzes.
Zulassungsbescheide:
KOA 1.543/11-006
KOA 1.543/14-001
KOA 1.543/21-010
Grafik:
Maria Markt-Stecher | marille.cc
Webentwicklung:
Markus Weberberger, www.web-mark.net
Grundlegende Richtung
Informationen über Freies Radio Innsbruck – FREIRAD Verein zur Förderung der Medienvielfalt und der Freiheit der Meinungsäußerung, Programminformationen, Berichte aus Kultur, Bildung, Politik, Veranstaltungsinformationen.
Vorrang haben soziale, kulturelle und ethnische Minderheiten, sowie solche Personen und Gruppen, die wegen ihrer gesellschaftlichen Marginalisierung oder sexistischen oder rassistischen Diskriminierung in den Medien kaum oder nicht zu Wort kommen die Möglichkeit zur unzensierten Meinungsäußerung und Informationsvermittlung innerhalb des gesetzlichen Rahmens.
Freies Radio Innsbruck – FREIRAD Verein zur Förderung der Medienvielfalt und der Freiheit der Meinungsäußerung fördert eine selbstbestimmte, solidarische und emanzipatorische Gesellschaft und wendet sich gegen jede Form der Diskriminierung aufgrund von Geschlecht oder sexueller Orientierung, Herkunft, Abstammung, Hautfarbe oder Ethnie, religiöser oder politischer Anschauung, aufgrund körperlicher oder geistiger Fähigkeiten, sozialer Herkunft, Sprache oder Alter und tritt für freie Meinungsäußerung, Meinungsvielfalt, Gleichberechtigung, Menschwürde und Demokratie ein.
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